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Im Juli 2020 wurde das EU-US Privacy Shield durch den Fall Schrems II für ungültig erklärt, was bedeutet, dass Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder nach der Datenschutz-Grundverordnung illegal sind. Diese Entscheidung war sofort bindend. Wenn Unternehmen eine Datenübermittlung in ein Land außerhalb der EU vornehmen wollen, müssen...
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