Tech-Riese unterliegt nun einer erweiterten Missbrauchskontrolle, was die Möglichkeit für Verbote wettbewerbswidrigen Verhaltens öffnet
Berlin, 30. September 2024 – Nach einer Beschwerde von Nextcloud im November 2021 hat das Bundeskartellamt die ersten Schritte zu einer Untersuchung des wettbewerbswidrigen Verhaltens von Microsoft eingeleitet, darunter die Bündelung des Online-Speicherdienstes OneDrive in Windows. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Microsoft „ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist.“ Diese Position rechtfertigt eine strengere Aufsicht und eröffnet die Möglichkeit von Verboten zum Schutz eines fairen Wettbewerbs.
Seit der Beschwerde von Nextcloud und etwa 30 weiteren kleinen europäischen Technologieunternehmen im Jahr 2021 hat Microsoft sein wettbewerbswidriges Verhalten verstärkt. Das Unternehmen hat OneDrive immer tiefer in Windows integriert und es schwieriger gemacht, Windows ohne OneDrive-Konto zu nutzen. Außerdem blockierte es Versuche von Nextcloud, Zugang zu Interoperabilitäts-APIs zu erhalten, die es Nextcloud-Benutzern ermöglichen würden, Dateien aus Microsoft Office-Anwendungen in Nextcloud zu speichern. Die Europäische Kommission hat bei der bei ihr eingereichten Beschwerde keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Aber der Beginn einer Untersuchung aufgrund einer anderen, späteren Beschwerde über die Bündelung von Teams mit Microsoft 365 hat bereits zu einigen Maßnahmen von Microsoft geführt, um die Kommission zu beschwichtigen.
In den vergangenen drei Jahren hat Nextcloud umfangreiche Unterlagen und andere Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten des Technologiegiganten vorgelegt. Heute hat das Bundeskartellamt bekannt gegeben, dass Microsoft in einem ersten Schritt der kartellrechtlichen Untersuchung unter besondere Aufsicht gestellt wird. Aus der Pressemitteilung:
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums unterliegt Microsoft in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB. Über die Einleitung möglicher Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts ist noch nicht entschieden worden.
Zu seiner Entscheidung wird das Bundeskartellamt zeitnah einen Fallbericht veröffentlichen.
Mit dieser Einstufung kann das Bundeskartellamt Microsoft wettbewerbswidrige Praktiken untersagen. Nextcloud begrüßt diesen Schritt sowie eine gründliche Untersuchung des wettbewerbswidrigen Verhaltens des Technologiegiganten.
Frank Karlitschek, CEO und Gründer von Nextcloud:
„In den vergangenen drei Jahren hat Nextcloud umfangreiche Unterlagen und andere Beweise für wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft vorgelegt. Das Bundeskartellamt hat heute die besondere Marktmacht von Microsoft festgestellt. Nextcloud begrüßt die Ankündigung. Diese ist ein wichtiger Schritt, um künftig wettbewerbsgefährdende Praktiken des US-Konzerns durch das Bundeskartellamt zu untersagen.“
Über Nextcloud
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